Seit gestern um 18 Uhr gilt coronatechnisch, dass ein negativer tagesaktueller Covid19-Schnell- oder Selbsttest in Hundeschulen nur noch ab einer Personenobergrenze von 250 Personen im Freien und 10 Personen in Innenräumen vorgelegt werden muss. Da wir fast ausschließlich im Freien trainieren und die Personenobergrenze nicht erreichen, ist die Testpflicht zur Zeit aufgehoben.